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            ANHANG 1

 

            Vorsichtsmaßnahmen bei Gasgeruch

 

• Sofort alle Flammen löschen !

 

• Sofort alle Fenster und Türen öffnen !

 

• Sofort alle Absperreinrichtungen am Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtung im Keller schließen !

 

• Räume in denen sich Gasgeruch bemerkbar macht, nicht mit offenem Licht betreten !

 

• Kein Streichholz oder Feuerzeug anzünden !

 

• Keine elektrische Schalter betätigen !

 

• Keine elektrischen Stecker herausziehen !

 

• Keine elektrischen Klingeln betätigen !

 

• Nicht Rauchen !

 

• Nach dem Schließen der Hauptabsperreinrichtung nachsehen, ob alle Gasarmaturen geschlossen sind und die noch offenstehenden  schließen !

   ( Zündflammenhähne, Gaskühlschränke usw. )

 

• Licht darf erst dann wieder angezündet werden, wenn kein Gasruchssinn, sondern ziehe andere Personen hinzu !

 

• Kann die Ursache des Gasgeruches nicht gefunden werden, obwohl alle Gasarmaturen geschlossen sind, dann ist die GVU sofort anzurufen. Auch

  schwacher Gasgeruch, dessen Ursache nicht ermittelt werden kann, muß dem GVU gemeldet werden !

 

• Tritt Gasgeruch aus Räumen aus, die nicht ohne weiteres zugänglich sind, dann ist die Polizei bzw. Feuerwehr sofort zu benachrichtigen, die das Recht hat,

  sich Zutritt zu verschaffen; gleichzeitig ist das GVU zu verständigen !

 

• Störungen oder Schäden an Gasanlagen nicht selbst beseitigen ! Diese dürfen nur durch Fachleute behoben werden; gleichzeitig ist das GVU

  zu verständigen !

 

• Störungen oder Schäden an Gasanlagen nicht selbst beseitigen ! Diese dürfen nur durch Fachleute behoben werden; das sind die Beauftragten der GVU

  und die Vertragsinstallationsunternehmen !

 

• Die Schadenstelle muß für den Störungsdienst zugänglich gehalten werden !

 

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